Berg Attavyros: der Große
Reiseroutenbeschreibung
Mit stolzen 1215 Metern ist der Attavyros der höchste Berg der Insel. Startpunkt ist das an seinem Fuß gelegene kleine Dorf Embona. Dank seiner bedeutenden Vielfalt an Flora und Fauna gehört der Berg dem Netz „NATURA 2000“ an. Unter den Pflanzenarten finden sich die seltene und geschützte Rhodos-Pfingstrose (Paeonia Rhodia) und verschiedene Orchideenarten. An den Berghängen erstreckt sich ein großer Zypressenwald, der zum Naturdenkmal erklärt wurde. Wichtige Tierarten sind der Damhirsch (Dama dama), Wahrzeichen der Insel, und der Rhodos-Dachs. Auch Füchse, Hasen, Igel, zahlreiche Greifvögel und Rebhühner sind hier zu Hause. Auf dem Gipfel des Berges befinden sich die Reste des Zeustempels und ein kürzlich errichtetes observatorium. An Tagen mit wenig Luftfeuchtigkeit kann man von hier die Insel Karpathos und andere kleine Dodekanes-Inseln sowie das Hinterland von Rhodos sehen. Wenn Sie den höchsten Gipfel anstreben, dann ist das „Ihre“ Wanderung.
Startingpoint
Tour Gallery
NÜTZLICHE INFORMATIONEN
WANDERORDNUNG
• Halten Sie sich bitte an die Startzeit und das festgelegte Programm und passen Sie sich etwaigen durch den Wanderführer vorgenommenen Änderungen an.
• Bitte präsentieren Sie sich in guter körperlicher und geistiger Verfassung und mit einer für die Wanderung geeigneten Kleidung und Ausrüstung. Fragen Sie im Zweifelsfall vor dem Tag der Wanderung beim Wanderführer nach.
• Bitte verhalten Sie sich während der Initiative diszipliniert und rücksichtsvoll gegenüber den Personen und deren Privateigentum. Den Anweisungen des Wanderführers ist stets Folge zu leisten.
• Folgen Sie der festgelegten Route, ohne sich zu entfernen oder die Gruppe zu verlassen und ohne den Wanderführer zu überholen.
• Arbeiten Sie mit dem Wanderführer für den Erfolg der Initiative zusammen und unterstützen Sie seine Entscheidungen, insbesondere im Falle von Schwierigkeiten (Umweltbedingungen und/oder Zustand der Teilnehmer), und informieren Sie ihn über alle Probleme, die im Laufe der geplanten Aktivitäten auftreten sollten, insbesondere im Hinblick auf Ihre körperliche und geistige Verfassung und Ausrüstung.
• Pflücken Sie keine geschützten Blumen, Pflanzen oder Gräser/Kräuter und beachten Sie in jedem Fall die Hinweise des Wanderführers.
• Bewahren Sie Ihren Abfall bis zum Erreichen der entsprechenden Behälter auf.
Jeder Teilnehmer ist persönlich für etwaige gefährliche Verhaltensweisen verantwortlich, für sich selbst ebenso wie für die anderen, insbesondere bei Ergreifen von Eigeninitiative trotz gegenteiliger Auffassung des Wanderführers.
Foto- und Videoaufnahmen
Während der Wanderung werden Foto- und/oder Videoaufnahmen gemacht, die auf öffentlich zugänglichen Websites erscheinen können und von der Organisation für Werbezwecke im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit verwendet werden. Die Teilnahme an der Exkursion setzt die Genehmigung zur Veröffentlichung des vorgenannten Materials voraus.
Mobiltelefone
Die Teilnehmer werden gebeten, ihre Handys ausgeschaltet zu lassen. Sollte dies nicht möglich sein, sind in jedem Fall die Klingeltöne zu deaktivieren. Im Bedarfsfall wird die betreffende Person gebeten, sich von der Gruppe zu entfernen, nachdem sie den Wanderführer darüber informiert und von diesem die Erlaubnis erhalten hat. Sie muss jedoch in jedem Fall in Sichtweite des Wanderführers bleiben.
Aufzeichnen von GPS-Tracks
Während den Wanderungen ist der Einsatz von GPS-Geräten zur Orientierung erlaubt, doch die begleitete Person verpflichtet sich mit der Teilnahme, etwaige aufgezeichnete Tracks nicht weiterzugeben.
ZEICHENERKLÄRUNG SCHWIERIGKEITSGRADE
– leicht: für alle (Kinder ab dem vollendeten 12. Lebensjahr, jedoch nur in Begleitung eines Erwachsenen)
– mittelschwer: sportliche Mindestvorbereitung erforderlich (Kinder ab dem vollendeten 14. Lebensjahr, jedoch nur in Begleitung eines Erwachsenen)
– schwer: mittlere sportliche Vorbereitung erforderlich (Kinder ab dem vollendeten 16. Lebensjahr, jedoch nur in Begleitung eines Erwachsenen)
– schwer +: gute sportliche Vorbereitung erforderlich (Kinder ab dem vollendeten 16. Lebensjahr, jedoch nur in Begleitung eines Erwachsenen)















