Sieben Quellen: Wasser und vieles andere mehr
Reiseroutenbeschreibung
Die Wanderung startet im Dorf Archángelos und verläuft durch Olivenhaine und eine dank unzähliger Pflanzenarten immer dichter werdende Vegetation. Das quellenreiche Gebiet macht aus „Eptá Pigés“ eine kleine erfrischende Oase. An einem kleinen Fluss entlang und einem alten Damm vorbei setzt sich der Weg fort und führt hinauf zu den berühmten sieben Quellen. Hier treffen Sie auf Enten und Pfaue, die sich gern bewundern und fotografieren lassen. Danach können Sie den Nervenkitzel genießen, einen engen, eindrucksvollen Tunnel zu durchqueren, in dem Ihre Füße von frischem Wasser umspült werden. Nach einer kurzen Erfrischungspause geht die Wanderung durch den Wald weiter. Einem abenteuerlichen Pfad folgend entfernt sie sich von den Quellen, um in Felder mit Olivenbäumen einzutauchen. Dabei lichtet sich die üppige Vegetation nach und nach, um der charakteristischen kargen Landschaft des Gebietes von Archángelos Platz zu machen.
Startingpoint
Tour Gallery
NÜTZLICHE INFORMATIONEN
WANDERORDNUNG
• Halten Sie sich bitte an die Startzeit und das festgelegte Programm und passen Sie sich etwaigen durch den Wanderführer vorgenommenen Änderungen an.
• Bitte präsentieren Sie sich in guter körperlicher und geistiger Verfassung und mit einer für die Wanderung geeigneten Kleidung und Ausrüstung. Fragen Sie im Zweifelsfall vor dem Tag der Wanderung beim Wanderführer nach.
• Bitte verhalten Sie sich während der Initiative diszipliniert und rücksichtsvoll gegenüber den Personen und deren Privateigentum. Den Anweisungen des Wanderführers ist stets Folge zu leisten.
• Folgen Sie der festgelegten Route, ohne sich zu entfernen oder die Gruppe zu verlassen und ohne den Wanderführer zu überholen.
• Arbeiten Sie mit dem Wanderführer für den Erfolg der Initiative zusammen und unterstützen Sie seine Entscheidungen, insbesondere im Falle von Schwierigkeiten (Umweltbedingungen und/oder Zustand der Teilnehmer), und informieren Sie ihn über alle Probleme, die im Laufe der geplanten Aktivitäten auftreten sollten, insbesondere im Hinblick auf Ihre körperliche und geistige Verfassung und Ausrüstung.
• Pflücken Sie keine geschützten Blumen, Pflanzen oder Gräser/Kräuter und beachten Sie in jedem Fall die Hinweise des Wanderführers.
• Bewahren Sie Ihren Abfall bis zum Erreichen der entsprechenden Behälter auf.
Jeder Teilnehmer ist persönlich für etwaige gefährliche Verhaltensweisen verantwortlich, für sich selbst ebenso wie für die anderen, insbesondere bei Ergreifen von Eigeninitiative trotz gegenteiliger Auffassung des Wanderführers.
Foto- und Videoaufnahmen
Während der Wanderung werden Foto- und/oder Videoaufnahmen gemacht, die auf öffentlich zugänglichen Websites erscheinen können und von der Organisation für Werbezwecke im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit verwendet werden. Die Teilnahme an der Exkursion setzt die Genehmigung zur Veröffentlichung des vorgenannten Materials voraus.
Mobiltelefone
Die Teilnehmer werden gebeten, ihre Handys ausgeschaltet zu lassen. Sollte dies nicht möglich sein, sind in jedem Fall die Klingeltöne zu deaktivieren. Im Bedarfsfall wird die betreffende Person gebeten, sich von der Gruppe zu entfernen, nachdem sie den Wanderführer darüber informiert und von diesem die Erlaubnis erhalten hat. Sie muss jedoch in jedem Fall in Sichtweite des Wanderführers bleiben.
Aufzeichnen von GPS-Tracks
Während den Wanderungen ist der Einsatz von GPS-Geräten zur Orientierung erlaubt, doch die begleitete Person verpflichtet sich mit der Teilnahme, etwaige aufgezeichnete Tracks nicht weiterzugeben.
ZEICHENERKLÄRUNG SCHWIERIGKEITSGRADE
– leicht: für alle (Kinder ab dem vollendeten 12. Lebensjahr, jedoch nur in Begleitung eines Erwachsenen)
– mittelschwer: sportliche Mindestvorbereitung erforderlich (Kinder ab dem vollendeten 14. Lebensjahr, jedoch nur in Begleitung eines Erwachsenen)
– schwer: mittlere sportliche Vorbereitung erforderlich (Kinder ab dem vollendeten 16. Lebensjahr, jedoch nur in Begleitung eines Erwachsenen)
– schwer +: gute sportliche Vorbereitung erforderlich (Kinder ab dem vollendeten 16. Lebensjahr, jedoch nur in Begleitung eines Erwachsenen)









